Es passiert immer wieder: Personenunfälle mit Zügen. In solchen Fällen ist es von größter Wichtigkeit, den betroffenen Triebfahrzeugführer professionell zu betreuen und zu begleiten, dass er das einschneidende Erlebnis verarbeiten kann.

Um angehenden Triebfahrzeugführern eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema zu ermöglichen, hat die DB Training ein Modul zur Stressbewältigung in den Ausbildungsplan integriert. Hier lernen zukünftige Triebfahrzeugführer, wie ein Unfall ablaufen und sie psychisch beeinflussen kann. Sie bekommen Methoden zur Bewältigung an die Hand und erhalten konkrete Informationen zu Erst- und Nachbetreuung.

Das zweitägige Seminar ist fester Bestandteil der Ausbildung und enthält neben der theoretischen Wissensvermittlung auch Filmsequenzen, in denen betroffene Lokführer von Ihren Erlebnissen mit Personenunfällen und der Zeit der Verarbeitung des Unfalls berichten. Im Anschluss sprechen die Auszubildenden darüber. Das Ganze wird professionell von einem Psychologen betreut und begleitet, der fachlichen Input in die Diskussionsrunden einbringt.

 

Was genau passiert nach einem Unfall?

Eins ist ganz klar: Der Triebfahrzeugführer wird in der Unfallsituation zu keinem Zeitpunkt allein gelassen. Über Telefon bleibt er mit der Betriebszentrale, Transportleitung oder seinem Teamleiter ständig in Kontakt. Aufgrund der Schocksituation darf er auf keinen Fall das Fahrzeug weiter steuern, sondern muss abgelöst werden. Er wird dann von einem Kollegen oder Helfer nach Hause begleitet.

Ist der erste Schreck überwunden, geht es dann um die Verarbeitung des Erlebten. Manchen Betroffenen hilft da der offene Austausch mit Kollegen oder Vorgesetzten, andere ziehen lieber einen Psychologen hinzu. Unterstützung gibt es da von der Hotline MUT (Mitarbeiterunterstützungsteam). Sie vermittelt den Kontakt zu Psychologen. Doch egal, welchen Weg der Stressbewältigung der Betroffene geht, es braucht vor allem eins: Zeit.

 

Den vollständigen Artikel finden Sie im Magazin „Deine Bahn“, 47. Jahrgang, Januar 2019, Seite 40-44

Im Sinne der besseren Lesbarkeit wurde hier ausschließlich die männliche Form bei Berufsbezeichnungen verwendet. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des anderen Geschlechts.

Bild: www.pixabay.com/GoranH