Berlin, 18.02.2021. Das Tarifeinheitsgesetz wurde 2015 verabschiedet und hat zum Zweck, Kollisionen verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb zu vermeiden. Das Gesetz besagt, dass bei einer Kollision verschiedener Tarifverträge in einem Betrieb der stärker vertretene Vertrag allgemeine Gültigkeit bekommt. Eine Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften bei Tarifkollisionen kann der Anwendung des Gesetzes zuvorkommen.
Die Deutsche Bahn plant nun nach dem Auslaufen des Tarifabkommens Februar 2021 eine schrittweise Umsetzung dieser Regelung. Betroffen sind 71 der etwa 300 Betriebe des Konzerns.
Der nächste Schritt ist die notarielle Feststellung der Mehrheiten in den entsprechenden Betrieben. Hierfür sind die Bahn-Gewerkschaften EVG und GDL aufgefordert, bis zum 26. Februar die Listen ihrer Mitglieder zu hinterlegen. Im Anschluss wird in jedem Betrieb die Mehrheitsgewerkschaft festgestellt und der Tarifvertrag für alle Mitarbeitenden in diesem Betrieb umgesetzt.

 

Stellungnahme der Gewerkschaften

Die EVG hat bereits angekündigt, die Mehrheiten durch einen neutralen Treuhändler – eingesetzt von der DB – festzustellen, um gleichzeitig zuverlässige Daten zu erheben und den Datenschutz zu gewährleisten. Darüber hinaus versichert sie ihren Mitgliedern, die sich evtl. in einem Betrieb in der Minderheit sehen, sich für eine Erhaltung der tariflichen Vereinbarung einzusetzen.

Von der GDL liegt noch kein offizielles Statement vor.