Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO)

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist das Gesetz, nach dem in ganz Deutschland die öffentlichen Eisenbahnen mit der zugehörigen Infrastruktur geregelt werden. Sie unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenbahnen – die Zweitgenannten werden gesondert geregelt – und legt Normen für Bau und Ausrüstung der Hauptbahnen fest. Wichtige Eckdaten für die Infrastruktur, wie z. B. die Regelung von Bahnübergängen, zugelassene Brückenverkehrslasten sowie die Umgrenzung der Fahrzeuge, sind hier ebenfalls festgehalten. Darüber hinaus schreibt die Eisenbahn-Bau- und Verkehrsordnung die grundlegenden Betriebsabläufe vor und ermöglicht so eine Koordination der verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen wie auch die Organisation der Haupt- und Nebenbahnen.

Inhalte der EBO

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelt unter anderem folgende Bereiche:

  • Unterscheidung Haupt- und Nebenbahnen
  • Definition von Fachvokabular und bahnspezifischen Begriffen
  • Anforderungen an Gleisanlagen
  • Infrastruktur (Bahnhöfe, Bahnübergänge, Signale, Weichen etc.)
  • Mindestanforderung für Eisenbahnen
  • Technisches Überwachungssystem
  • Allgemeiner Eisenbahnbetrieb und Maximalgeschwindigkeiten
  • Anforderungen an das Personal

Das korrekte Verhalten der Fahrgäste ist ebenfalls in einem Abschnitt in der EBO definiert. So sind Fehlverhalten während der Fahrt (z. B. unbegründetes Ziehen der Notbremse) oder Beschädigungen der Infrastruktur strafbare Vergehen.

Historische Entwicklung

Mit der Verbreitung der Eisenbahn als Transportmittel für Personen und Güter entstanden auch die ersten Regelwerke für ihren Betrieb. Für die erste Zeit war es den Eisenbahn-Unternehmen gestattet, sich selbst zu regulieren. 1850 wurden das erste Mal offizielle Vereinbarungen zur Vereinheitlichung verschiedener technischer Standards von Eisenbahnen und Infrastruktur unter den Unternehmen getroffen. Mit dem Inkrafttreten der „Deutschen Reichsverfassung“ von 1871 fiel die Regelung und Organisation aller Hauptbahnen schließlich an den Staat. Eine eigene Betriebsordnung für die Eisenbahnen folgte zwanzig Jahre später – im Jahr 1891.
Der direkte Vorläufer der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung wurde mit „BO“ abgekürzt und 1904 verabschiedet. Nach mehreren Überarbeitungen in den Jahren 1928 und 1957 wurde eine Neufassung schließlich unumgänglich und so die EBO, wie sie in weiten Teilen bis heute gültig ist, im Jahr 1967 verabschiedet.

Aktuelle Entwicklungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Nach der letzten Neufassung von 1967 hat die Technik signifikante Fortschritte gemacht, sodass sich die Fahrgeschwindigkeit der Züge im Laufe der Jahre deutlich erhöht hat. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen mussten für jeden Zug, welcher schneller als die in der EBO zugelassene Maximalgeschwindigkeit fahren konnte, eine Sondergenehmigung beim Eisenbahnbundesamt beantragen.

Im Jahr 2000 wurde eine Kommission zur Prüfung und Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe lautete, die EBO auf Flexibilität in Bezug auf den technischen Fortschritt zu überprüfen, notwendige Änderungen zu beantragen und, sollte der Bedarf bestehen, die gesamte Verfassung neu aufzusetzen. Die Kommission empfand tiefgreifende Änderungen als unnötig. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung wurde seitdem nur in Teilen korrigiert, wie z. B. die erlaubte Maximalgeschwindigkeit der Züge den Fortschritten der Technik und Infrastruktur angepasst.