Triebfahrzeugführer

Triebfahrzeugführer Definition:

Als Triebfahrzeugführer werden im Allgemeinen Personen bezeichnet, die ein Triebfahrzeug bedienen. Sie steuern das Triebfahrzeug eines Zuges im Güter-oder Personenverkehr oder sind als Lotse oder Beifahrer im Dienst. Auch bei Rangierfahrten auf Rangierbahnhöfen sind sie im Einsatz. Im umgangssprachlichen Wortgebrauch sind Triebfahrzeugführer als Lokführer oder Lokomotivführer bekannt. Mitunter werden sie aber auch als Triebfahrzeugführende oder Eisenbahnfahrzeugführer bezeichnet.

Abgrenzung zum Zugführer

Häufig werden Triebfahrzeugführer und Zugführer verwechselt, wobei sie klar voneinander abzugrenzen sind. Beim Triebfahrzeugführer handelt es sich um eine Person, die ein Triebfahrzeug fährt. Der Zugführer hingegen ist im Service im Fahrgastbereich sowie auf dem Bahnsteig zu finden, wo er die Abfahrbereitschaft des Zuges prüft und das entsprechende Signal zur Abfahrt gibt. Im Fahrgastbereich obliegt ihm die Fahrausweiskontrolle. Darüber hinaus hat er gegenüber sämtlichem Personal an Bord des Zuges eine Weisungsbefugnis. Man erkennt ihn am roten Ärmelstreifen.

Welche Aufgaben hat ein Triebfahrzeugführer?

Triebfahrzeugführer sind vor allem für den sicheren, reibungslosen und pünktlichen Betriebsablauf zuständig. Typische Aufgaben sind das Durchführen von Zug- und Rangierfahrten, die Vorbereitung und Nachbereitung einer Schicht, Funkverkehr im Zug, Einhaltung des Fahrplans sowie Prüfungen am Triebfahrzeug und Zugvorbereitungen.

Aufgaben vor der Schicht

Vor jeder Schicht muss der Triebfahrzeugführer einige Vorbereitungen treffen. Diese umfassen unter anderem das Prüfen der Langsamfahrstellen, die Kenntnisnahme neuer Weisungen oder das Eintragen von Besonderheiten. Auch die Fahrzeugübergabe wird von ihm bei einem Schichtwechsel bzw. einer Ablösung entgegengenommen. Bei der Übergabe lässt er sich über Auffälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten in einem Ablösegespräch unterrichten. Beginnt die Schicht nicht durch eine Ablöse, sondern durch Inbetriebnahme eines abgestellten Fahrzeugs, muss zunächst das Übergabebuch gesichtet werden. Auch das Prüfen der Kühlwasserstände, technischer Einrichtungen und Sicherheitsfunktionen fällt bei der Inbetriebnahme eines abgestellten Triebfahrzeugs in das Aufgabengebiet des Triebfahrzeugführers.

Aufgaben während der Schicht

Bei der Durchführung der Fahrschicht ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich für den reibungslosen Betrieb, wozu er sich mit dem Weichenwärter und dem Fahrdienstleiter absprechen muss. Zur Betriebsbereitschaft gehört der technisch einwandfreie Status des Zuges, das Vorhandensein der Fahrpläne, der abgeschlossene Umstieg der Reisenden sowie das Abfahrtsignal des Zugführers.

Auf der Fahrt überwacht der Triebfahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie den technischen und betrieblichen Zustand des Zuges. Bei Störungen oder Defekten führt der Triebfahrzeugführer im Rahmen seiner Kompetenz selbst Reparaturen durch und vermerkt Defekte in einer entsprechenden Störliste.

Aufgaben nach der Schicht

Am Zielort fährt der Triebfahrzeugführer den Zug in die Abstellung, wo er außer Betrieb genommen und gesichert werden muss. Dabei prüft er das Schienenfahrzeug auf Beschädigungen bei einem Rundgang sowie die Füllmengen nötiger Betriebsstoffe. Folgt eine Ablöse, führt er das Ablösegespräch mit dem nachfolgenden Kollegen.

Arbeitsbedingungen

Die Arbeit findet in aller Regel im Schichtbetrieb statt. Je nach Einsatzgebiet sind die Arbeitszeiten unterschiedlich. Im Personenverkehr reicht die Arbeitszeit von den frühen Morgenstunden bis in die frühen Nachtstunden. Güterfahrten und Rangierfahrten werden häufig auch in der Nacht durchgeführt.

Anforderungen an Triebfahrzeugführer

Um ein Triebfahrzeug bewegen zu dürfen, ist ein Triebfahrzeugführerschein notwendig. In Deutschland wurde der Triebfahrzeugführerschein im Jahre 2002 aufgrund der zunehmenden Anzahl an Eisenbahnverkehrsunternehmen vereinheitlicht, womit die Ausbildung und Prüfung für alle Eisenbahnunternehmen in Deutschland gleich ablaufen. Der Triebfahrzeugführerschein wird unterteilt in drei Klassen.

  • Klasse 1: Zulässig für Rangierfahrten
  • Klasse 2: Zulässig für ausgewählte Streckennetze
  • Klasse 3: Alle öffentlichen Streckennetze

Mehr Informationen zu den Anforderungen und zum Beruf des Lokführers finden Sie im Menüpunkt „Berufe“, unter „Fahrpersonal„.