Lärmemission

Als Lärmemission (auch Schallemission) bezeichnet man das Aussenden von Schall von einer Schallquelle. Die Stärke der Lärmemission wird mit dem Schallleistungspegel angegeben. Von der Lärmemission abzugrenzen, ist die Lärmimmission. Sie bezeichnet die Einwirkung auf die Umwelt und die Menschen. Zu jeder Emission gehört daher eine Immission. Je weiter die Schallquelle entfernt liegt, umso geringer fällt die Immission aus. Die Stärke des Schalls wird in Dezibel gemessen (ein Zehntel Bel), wobei 40 Dezibel etwa einem leisen Flüstern oder einer ruhigen Wohnstraße in der Nacht entsprechen. 85 Dezibel sind dann schon mit einem Saxofonspiel oder einer Hauptverkehrsstraße vergleichbar und 110 Dezibel mit einem Rockkonzert oder mit einer Motorsäge.

Bahnlärm

Der Bahnlärm ist ein zunehmendes Umweltproblem der ansonsten umweltschonenden Bahn. Durch den Lärm gerät auch der Ausbau von Schienennetzen ins Stocken, was das politische Ziel ausbremst, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu verlagern. In Deutschland sind etwa 950.000 Menschen täglich einer Lärmemission von 65 dB(A) ausgesetzt. In der Nacht müssen 1,9 Millionen Menschen mit Bahnlärm von mehr als 55 dB(A) leben. Das ergab eine Messung der Geräuschbelastung im Rahmen der EU-Umgebungsrichtlinie 2012. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2016 mit etwa 2000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen fühlten sich rund ein Drittel der Befragten durch Schienenverkehrslärm gestört oder belästigt. Extrem hohen Schienenlärm gibt es im Mittelrhein oder im Elbtal. Ein wesentliches Problem für die Betroffenen ist auch, dass es keine allgemeingeltende Regelung für Maximalwerte zum Schutz vor Schienenlärm in der Lärmschutzverordnung gibt. Lediglich bei Neubauten oder baulichen Änderungen an den Schienen müssen festgelegte Immissionswerte eingehalten werden. Nach der Vorschrift sollen vor den Gebäuden ebenfalls Berechnungen durchgeführt werden. Messungen sind hingegen keine Vorschrift.

Um die Lärmemissionen zu reduzieren, können lediglich freiwillige Maßnahmen des Bundes durchgeführt werden. Diese werden dann als Lärmsanierung bezeichnet. Damit Lärmemissionen verringert werden können, müssen mehrere Maßnahmen kombiniert werden.

Die dominierende Lärmbelastung sind Rollgeräusche. Hauptursache für den Schienenlärm liegt an den Bremsen, die die Räder abrauen, wodurch Schienen ebenfalls rau werden. Um die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten, müssen so gesehen „glatte Räder auf glatten Schienen fahren.“

Um dies zu erreichen, müssten Schienen geschliffen werden, was allerdings wieder mit erheblichen Lärmemissionen verbunden ist. Die Schiene darf beim Befahren ebenfalls nur wenig Schall abstrahlen, wozu Schienenstegedämpfer, Schienenstegeabschimungen oder Schallschutzwände benutzt werden können. Damit der Schallschutz effektiv ist, müssen auch die Fahrzeuge bzw. Waggons entsprechend gerüstet sein. Effektiv sind Scheibenbremsen, K-Sohlen oder LL-Sohlen anstelle von Grauguss-Sohlen sowie eine entsprechende Radpflege. Darüber hinaus sollte das Rad selbst möglichst wenig Schall absondern. Um das zu erreichen kommen Radabsorber und Radabschirmungen zum Einsatz.

In Deutschland gibt es inzwischen ein Gesetz für das Verbot lauter Güterwagen bis 2020. Das Umrüsten auf leise Güterwagen kostet die Güterwagenhalter Geld, weshalb sie es begrüßen, wenn die lauten Güterwagen per Gesetz ausgeschlossen werden.